Kein späterer Anschlusszwang für Wärmepumpenbesitzer

Kein späterer Anschlusszwang für Wärmepumpenbesitzer

Niemand muss auf eine Wärmeplanung in seiner Gemeinde warten. Wer in eine Wärmepumpe investiert, kann später nicht zum Anschluss an ein Wärmenetz gezwungen werden. Dies bestätigt ein Gutachten, welches der Bundesverband Wärmepumpe in Auftrag gegeben hat.

Die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei re|Rechtsanwälte hat sich mit der Rechtsfrage befasst, ob Gebäudeeigentümer, die in eine Wärmepumpe investieren, im Falle eines späteren Fernwärmeausbaus dazu gezwungen werden könnten, ihre neue Heizung wieder zu entfernen und sich an die Fernwärme anzuschließen. Das Ergebnis des Rechtsgutachtens ist eindeutig: Die Investition in eine Wärmepumpe steht wegen ihrer Klimafreundlichkeit unter einem besonderen Schutz. Die Durchsetzung eines Anschlusszwangs gegenüber dem Betreiber einer Wärmepumpe würde fast immer gegen den Rechtsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. Zudem müssen bereits die Satzungen zum Anschluss- und Benutzungszwang Ausnahmen für Wärmepumpen vorsehen.

Das Rechtsgutachten ist auf der Webseite des Bundesverband Wärmepumpe e.V. abrufbar: https://www.waermepumpe.de/presse/news/details/bundesverband-waermepumpe-legt-rechtsgutachten-zu-fernwaerme-anschluss-und-benutzungszwang-vor/

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