Antworten auf häufig gestellte Fragen
ATEC-Abgas-Systeme sind allgemein zugelassen.
Die Geräte müssen eine folgender Kennzeichnungen aufweisen:
B, C4, C6, C10, C12
Die Übersicht der Heizgeräte und maximalen Bauhöhen aus der Preisliste stellen nur einen Auszug des Marktes dar und erfüllen sicher nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Vielmehr werden in der Liste übliche Gerätehersteller betrachtet.
In dem Zusammenhang ist auch diese Veröffentlichung zu beachten.
Nein, die Schächte haben einen eigenen Verwendbarkeitsnachweis und sind unabhängig der ATEC-Abgasleitung zu sehen. Die Unabhängigkeit ist wichtig, damit auch bei einem Austausch eine Eigenständigkeit jeder einzelnen Komponente bestehen bleibt.