Antworten auf häufig gestellte Fragen
Die Anforderungen an den Schacht sind nach Landes-Baurecht geregelt und nach dem Gefahrenpotential gestaltet. Die Gebäudehöhe und die Nutzung des Gebäudes sind dabei relevant. Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger gibt Auskunft über die landesrechtlichen Vorschriften.
Ein Schacht hat weitere Vorteile außer dem Brandschutz.
Ein Schacht
– dient dem Stoßschutz der Abgasleitung
– verbessert zumeist den Schallschutz der Abgasanlage
– erleichtert die einfache Montage und Demontage der Abgasleitung
– gewährleistet die dynamische Bewegung der Abgasleitung
– bietet Sicherheit als gasdichte Hülle um die Abgasleitung
Eine nachhaltige Installation setzt auf einen qualifizierten Schacht.
Nein, die Schächte haben einen eigenen Verwendbarkeitsnachweis und sind unabhängig der ATEC-Abgasleitung zu sehen. Die Unabhängigkeit ist wichtig, damit auch bei einem Austausch eine Eigenständigkeit jeder einzelnen Komponente bestehen bleibt.
Der Schacht erfordert keinen Abstand zu brennbaren Bauteile/Baustoffen (Anwendung Kunststoffabgasleitung).
Verkleidung etc. die den Schacht unter Brandschutz- oder Statikgesichtspunkten nicht schwächen, sind möglich.
Streckmetall, Gaze bzw. Vorkehrungen die Materialspannungen vermeiden, sind zu bedenken.